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Der Ehrenrat Der Ehrenrat hat nach der Satzung des Gesangverein Altendorf die Aufgabe, als Schiedsgericht zu fungieren. Insbesondere bei Ehrenangelegenheiten, Vereinsausschlüssen und Zweifelsfragen innerhalb des Vorstandes soll er vermitteln und beraten. Der Ehrenrat wird aus folgenden Mitgliedern gebildet:
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